Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der Stadtkapelle Dietenheim e. V. zur Verwirklichung dessen steuerbegünstigten Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln, durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab dem 16. Lebensjahr und jede juristische Person werden. Ein Antrag auf Eintritt in den Verein ist schriftlich an ein Vorstandsmitglied einzureichen. Über den Beitrittsantrag entscheidet der Vorstand des Vereins innerhalb von sechs Monaten nach Eingang.